Verwendung von Übernahme-/ Begleitscheinen bei gefährlichen Abfällen
Bei vorhandenen gültigen Sammel- oder Einzelentsorgungsnachweisen werden je Anlieferung/Abholung die Erstellung bzw. Bearbeitung der Übernahme- /Begleitscheine zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei Neuerstellung von Einzel- oder Sammelentsorgungsnachweisen berechnen wir zusätzlich zu den evtl. anfallenden Gebühren (seitens der Behörden) eine pauschale Bearbeitungsgebühr auf Anfrage.